Dies entspricht einem Fördersatz von 65,8 Prozent. Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 534.000 € voraussichtlich 471.000 € zuwendungsfähig sein. Bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme wird diese Festbetragsförderung gewährt. Die Regierung von Unterfranken wird ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt zu leisten. "Die Maßnahme ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet. Damit kann eine dringend erforderliche Straßenbaumaßnahme in deinem Stimmkreis bestmöglich gefördert werden", so Minister Dr. Beckstein an Eberhard Sinner.